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Nachfolgend die AGB's gelten für Maklerleistungen. Sonstige Dienstleistungen die auf dieser Internetseite angeboten werden, werden in einem Individualvertrag geregelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklerleistungen

zwischen Harald Schneider und Kunde bzw. Auftraggeber

Vorbemerkung:

Makleraufträge werden von uns mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und der Standesregeln des Maklerberufsstandes wahrgenommen.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis- und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet.


§ 1  Geltungsbereich


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Maklerverträge und Maklergeschäfte zwischen Harald Schneider und dem jeweiligen Kaufinteressenten oder Mietinteressent – nachfolgend Kunde genannt, sowie zwischen Harald Schneider und dem jeweiligen Vermieter / Verkäufer – nachfolgend Auftraggeber genannt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.


§  2  Maklervertrag


Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Auftraggeber aufgrund des übermittelten Angebotes kommt der Maklervertrag mit dem Kunden bzw. Auftraggeber zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Ist dem Kunden unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.


§  3  Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers - die zuvor schriftlich erteilt werden muss - an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§  4  Haftungsbegrenzung

Die in den Angeboten/Objektbeschreibungen enthaltenen Angaben und Informationen basieren auf den uns von dem jeweiligen Kooperationspartner / Auftraggeber erteilten und zur Verfügung gestellten Auskünften und können von uns nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft werden. Dies obliegt dem Kunden. Eine Sachverständigenprüfung muss gesondert vom Kunden beauftragt werden. Ferner haften wir nicht für die Bonität der vermittelten Vertragsparteien.

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. Zwischenverpachtung behalten wir uns ausdrücklich vor.

Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und Informationen ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt selbstverständlich unsere Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 5  Informationspflicht

Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 6  Provisionsanspruch

Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit ist in Hinblick auf den Vertragsabschluss für das Entstehen des Provisionsanspruchs genügend.

Fällig wird der Provisionsanspruch ebenfalls mit Vertragsabschluss, soweit im Einzelfall keine hiervon abweichende die Fälligkeit des Provisionsanspruchs hinausschiebende Vereinbarung getroffen worden ist. Als Vertragsabschluss gilt im Falle des Grundstückserwerbs die notarielle Beurkundung des Kaufvertrages. 

Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und/oder er von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

Der Kunde ist und bleibt zur Zahlung der Provision in voller Höhe verpflichtet, auch wenn er den Nachweis einer Gelegenheit zum Vertragsabschluss an einen Dritten weitergibt und dieser dann den Hauptvertrag abschließt.

Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

§ 7  Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposeekosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§ 8  Doppeltätigkeit

Der Makler darf für den Kunden sowie für den Auftraggeber provisionspflichtig tätig werden.

§ 9 Provisionshöhe

1. An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz sowie von Eigentumswohnungen

Die Provision beträgt bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Eigentumswohnungen vom Käufer (Kunde) und Verkäufer (Auftraggeber) jeweils 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtentgelt für das Auftragsobjekt.

2. Begründung von Wohnungseigentum

Bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtkaufpreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: vom Käufer (Kunde) 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Erbbaurechte

Bei Erbbaurechten berechnet sich die Provision vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten vom Erbbaugeber und vom Erbbaunehmer jeweils in Höhe von 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Vorkaufsrechte

Bei Vorkaufsrechten berechnet sich die Provision vom Verkaufswert des Objektes in Höhe von 1,19 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Berechtigten.

5. Vermietung und Verpachtung

Bei Gewerbemietverträgen bei einer Mietvertragsdauer bis zu 5 Jahren beträgt die Provision 3,57 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei einer Mietvertragsdauer ab 5 Jahren, berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme: 3,57 %, mindestens jedoch 4,76 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Auftraggeber / Kunden sofern im Individualvertrag nicht anders vereinbart.

6. Wohnraum

Bei Wohnraum beträgt die Provision 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Kunden sofern Im Individualvertrag nicht anders vereinbart.

7. Option auf Verlängerung eines Mietvertrags

Bei einer Option auf Verlängerung des Mietvertrages beträgt die Provision, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, zusätzlich aus der 5-Jahres-Mietsumme, sofern die 10-Jahres-Mietsumme nicht überschritten wird, 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zu zahlen vom Auftraggeber / Kunden sofern Im Individualvertrag nicht anders vereinbart.

8. Beratungstätigkeiten ohne Vermittlung von Verträgen

Stundensatz 90,44 € / Std. bzw. 723,52 € Tagessatz, Fahrtkosten 77 €ct / Kilometer inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. sonstiger Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Spesen, Beratungsleistung anderer Berufszweige) je nach Art des Auftrages.

§ 10 Vorkenntnis des Kunden

Sollte seitens des Kunden Vorkenntnis über Vertragsgelegenheit und Vertragsbereitschaft bestehen und dieser Umstand uns nicht in angemessener Zeit mitgeteilt werden, so ist der Kunde zum Ersatz der konkreten Aufwendungen und allgemeinen Geschäftskosten verpflichtet.

§ 11  Anwesenheit bei Vertragsabschluss

Uns steht grundsätzlich das Recht zu, bei dem notariellen oder auch nur schriftlichen Vertragsabschluss anwesend zu sein. Wir erhalten unmittelbar nach Vertragsabschluss eine einfache Abschrift des jeweiligen Vertrags.

§ 12  Informationspflichten

Sofern aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Auftraggeber mit Dritten direkte Vertragsverhandlungen führt, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über den Inhalt der geführten Vertragsverhandlungen in Kenntnis zu setzen.

Sollte sich ein Auftrag erledigt haben, so ist der Auftraggeber/Kunde verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Der Makler hat dem Kunden sämtliche Informationen zu geben, die aus der Sicht des Maklers für die Entscheidung des Kunden über den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können. Der Makler ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen zu betreiben.

§ 13 Datenspeicherung

Die zur Verfügung gestellten und ermittelten Kunden- und Auftraggeberdaten werden EDV-mäßig gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich in unserem Geschäfts- und Kooperationsbereich und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

§ 14  Erfüllungsort, Gerichtsstand und Anwendung des deutschen Rechts

Sind Makler und Kunde/Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. (München) Für den Maklerauftrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 15  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerauftrags oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann diejenige, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.